Ballonpiloten

Prüfungsfahrten für Freiballonpiloten

Im Rahmen meiner Anerkennung als Prüfer (Examiner DE-1528)
bin ich zur Abnahme von praktischen Prüfungen für Ballonpilotenscheine (BPL) berechtigt.

Während der Prüfungsfahrt werden in der Regel Zwischenlandungen durchgeführt. In diesem Fall kann dann auch bereits mit der Prüfungsfahrt die Befähigung zur Durchführung von Wiederstarts nach Zwischenlandungen ("Wiederstarterlaubnis" - nur in Bayern und in einigen anderen Bundesländern) bestätigt werden.

Die Prüfungsfahrten werden nach Freigabe des zuständigen Luftamtes vorgenommen und können entweder bei dem zu prüfenden Piloten oder im Raum Augsburg durchgeführt werden. Bei der "Erstprüfung" einer Lizenz wird der Prüfer durch das zuständige Luftamt zugeteilt.
Startvorbereitungen in Kitzeck
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