Startplatzgutachten

Startplatzgutachten

Startplatzgutachten sind für die
verschiedensten Anlässe wie z.B.

  • Zulassung eines Geländes für Starts bis zum Erhalt der Allgemeinerlaubnis
  • Zulassung eines Startgeländes für bestimmte Ballone
  • Zulassung eines Startplatzes für eine Ballonwettfahrt
  • Zulassung eines Geländes für einen Ballonstart mit einer Vielzahl von Zuschauern (Ausstellungen, Messen, Konzerte usw.)
  • Zulassung eines Geländes für einen Ballonstart innerhalb von geschlossenen Ortschaften
  • Zulassung eines Ballonstartplatzes nach § 6 Luftverkehrsgesetz
  • Zulassung eines Geländes für Starts bei Nachtfahrten erforderlich.
Aufheizen auf der Sanderwiese
Start im Schlosshof von Hofhegnenberg
Die Gutachten werden entweder auf Anforderung der Genehmigungsbehörde oder des Antragstellers erstellt.
In jedem Fall ist hierzu zwingend eine Ortsbesichtigung erforderlich.
Neben "offiziellen" Gutachten ist aber auch bei bestimmen Anlässen wie das Aufstellen des Ballon bei besonders beengten
Verhältnissen oder zum Glühen eine Beurteilung der Örtlichkeit mit daraus resultiernenden Empfehlungen möglich.
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