Ein Pilot darf einen Ballon im gewerblichen Luftverkehr oder zur Beförderung von Fluggästen nur betreiben, wenn er innerhalb der letzten 180 Tage Folgendes absolviert hat (BFCL 160):
- mindestens 3 Fahrten als verantwortlicher Pilot (PIC) in einem Ballon, davon mindestens eine Fahrt in einem Ballon der entsprechenden Klasse, oder
- eine Fahrt in der entsprechenden Ballonklasse unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten, der entsprechend qualifiziert ist und
- innerhalb der letzten 24 Monate eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer abgelegt hat (BOP.ADD.315)