gewerbl. Ballonfahrer (Gr. A bis D)

Überprüfungsfahrten

gewerblicher Ballonfahrer nach BOP.ADD.315

über dem Morgendunst im Rotttal

Ein Pilot darf einen Ballon im gewerblichen Luftverkehr oder zur Beförderung von Fluggästen nur betreiben, wenn er innerhalb der letzten 180 Tage Folgendes absolviert hat (BFCL 160):

  1. mindestens 3 Fahrten als verantwortlicher Pilot (PIC) in einem Ballon, davon mindestens eine Fahrt in einem Ballon der entsprechenden Klasse, oder
  2. eine Fahrt in der entsprechenden Ballonklasse unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten, der entsprechend qualifiziert ist und                                                                      
  3. innerhalb der letzten 24 Monate eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer abgelegt hat (BOP.ADD.315)

Befähigungsüberprüfungen für gewerbliche Ballonfahrer nach der
VO (EU) 2018/395 BOP.ADD 315 / AMC1 BOP.ADD 315 (b), (c)

werden von mir für Ballone der
Gruppe A (bis 3.400 m³), der Gruppe B (3.401 bis 6.000 m³), der Gruppe C (6.001 bis 10.500 m³)  und der Gruppe D abgenommen.
Die Befähigungsüberprüfung kann entweder bei dem zu überprüfenden Piloten oder im Raum Augsburg durchgeführt werden.
Bei den Befähigungsüberprüfungen können auch Gäste mit an Bord sein -  Notverfahren werden dann am Boden durchgeführt bzw. simuliert.
Die Befähigungsüberprüfung ist alle 2 Jahre erforderlich.

Sofern im Betriebshandbuch des Unternehmens „spezifischen Aufgaben“ festgelegt sind, die eine Berücksichtigung in der Befähigungs-überprüfung erfordern ist dies vom Betreiber vorab mitzuteilen.

Die Befähigungsüberprüfung  kann die Voraussetzungen über die Fahrzeiten und Starts (BFCL 160) als PIC ersetzen.


Die Befähigungsüberprüfung nach BOP. ADD.315 kann entweder

bei mir im Raum Augsburg oder bei dem zu überprüfenden Piloten abgenommen werden.

Share by: