Die Rechte einer BPL sind auf die Ballonklasse und -gruppe A (Heißluft bis 3.400 m³) beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde.
Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot folgende Bedingungen erfüllt:
bei einer Erweiterung auf eine andere Gruppe (Größe) innerhalb derselben Klasse von Ballonen mindestens Folgendes absolviert hat:
1.0) Zwei Schulungsflüge auf einem Ballon der betreffenden Gruppe sowie
2.0) die folgenden Flugstunden als PIC auf Ballonen:
2.1) für Ballone mit einem Hülleninhalt zwischen 3.401 m³ und 6.000 m³ (Gruppe B) mindestens 100 Stunden;
2.2) für Ballone mit einem Hülleninhalt zwischen 6.001 m³ und 10.500 m³ (Gruppe C) mindestens 200 Stunden;
2.3) für Ballone mit einem Hülleninhalt über 10.500 m³ (Gruppe D) mindestens 300 Stunden;
2.4) für Gasballone mit einem Hülleninhalt über 1.260 m³ mindestens 50 Stunden.
Die Schulungsflüge können außerhalb einer ATO erfolgen.