Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung
Inhaber einer BPL dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte (nicht gewerblich!) nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten in einer Ballonklasse (Bemerkung:=Gas oder HL) mindestens Folgendes absolviert haben:
- 6 Flugstunden als PIC, einschließlich 10 Starts und Landungen, sowie
- innerhalb der letzten 48 Monate einen Schulungsflug mit einem Lehrberechtigten in einem Ballon innerhalb der entsprechenden Klasse
- Außerdem müssen Piloten, wenn sie qualifiziert sind, mehr als eine Ballonklasse (Bemerkung:=Gas oder HL) zu fahren, um ihre Rechte in der anderen Klasse ausüben zu können, innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 3 Stunden Flugzeit als PIC in dieser anderen Klasse absolviert haben.
- Inhaber einer BPL dürfen nur einen Ballon betreiben, der der gleichen Ballongruppe (Bemerkung:=Größe) angehört wie der Ballon, in dem der Schulungsflug absolviert wurde, oder einen Ballon in einer Gruppe mit geringerem Hülleninhalt; - Inhaber einer BPL, die die vorstehenden Anforderungen gemäß nicht erfüllen, müssen, bevor sie ihre Rechte wieder ausüben dürfen
- eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer in einem Ballon innerhalb der entsprechenden Klasse ablegen, oder
- die weiteren Flugzeiten oder Starts und Landungen absolvieren, wobei sie mit Fluglehrer oder alleine unter Aufsicht eines Lehrberechtigten fliegen, um die Anforderungen gemäß Buchstabe a zu erfüllen.
Die Schulungsflüge kann ich als Lehrer durchführen - zur Abnahme der Befähigungsüberprüfungen bin ich im Rahmen meiner Anerkennung als Prüfer berechtigt.